1. Allgemeines:
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle- auch zukünftigen- Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Ist der Besteller mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich zu widersprechen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Ergänzend gelten für sonstige Leistungen, soweit diese Vertragsinhalt werden, vorrangig die - Besonderen Bedingungen für Installationen - Besonderen Bedingungen für Entwicklung und Überlassung von Individualprodukten nach Kundenspezifikationen, neben diesen Bedingungen.
2. Preisstellung:
Sämtliche Angebote, Preise wie Lieferzeiten, sind freibleibend. Die Preisstellung beruht auf den z.Z. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-, Lohn- und Frachtkosten. Sollten bis zum Liefertag diesbezüglich Änderungen eintreten, behalten wir uns entsprechende Angleichung vor. Ein Auftrag ist erst als angenommen zu betrachten, wenn von uns eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Für die Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. Die angegeben Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar, und zwar unabhängig von Datum des Einganges der Ware. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderungen nicht bestreiten oder dass über diese rechtskräftig zugunsten des Bestellers entschieden worden ist. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderungen verrechnet, auch wenn Bezahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt, §§367,366 BGB. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen, und zwar ohne Gewähr für Protest und nur unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besteller zu tragen. Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über §321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Barzahlung der Forderungen zu verlangen. Die gilt insbesondere, wenn bei einer bestehenden Warenkreditversicherung der versicherte Gesamtbetrag der Forderungen herabgesetzt wird. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EURIBOR der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Gutschriften für Warenrücknahmen und vereinbarungsgemäß erteilte Gutschriften können nur durch Warenbezug ausgeglichen werde.
4. Lieferungen:
Die Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, wir werden uns bemühen, sie einzuhalten. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage zu laufen, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit der Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich- unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers – um den Zeitraum, während dessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag gegenüber uns in Verzug ist. Teillieferungen sind gestattet, Teilrechnungen sind zulässig. Werden wir an der Lieferung gehindert durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, Energiemangel, Arbeitbeschränkungen, Ausfall von Verkehrs- und Transportmitteln, Störungen in Betriebsablauf bei uns oder unseren Vorlieferern oder ähnliche Umstände, die bei zumutbarer Sorgfalt durch uns nicht zu vermeiden waren, so sind wir für die Dauer dieser Umstände von unserer Verpflichtung zu Vertragserfüllung entbunden. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Leistungspflicht. Wir sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten aufgrund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zulässigerweise von der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Anlauffrist die Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessen Frist liefern werde. Unser Schweigen gilt als Ablehnung. Mit der Absendung der Ware geht dir Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers und nur bei Vereinbarung. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Hinzu genügt Mitteilung per Telefax. Bereitgestellte Lieferungen sind prompt und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Besteller nach Ablauf dieser Frist auch nicht innerhalb einer gesetzten weiteren Frist von 8 Tagen ab oder verweigert er ernsthaft die Annahme, so können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Daneben können von uns Lagerkosten berechnet werden. Versäumen wir aus von uns zu vertretenden Gründen und unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung die vereinbarte unverbindliche Lieferfrist um mehr als 14 Tage, so kommen wir durch die schriftliche Aufforderung zur Lieferung in Lieferverzug. Liefern wir auch nach Erhalt eines weiteren Mahnschreibens nicht innerhalb einer bestimmten und angemessen Frist, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe der Ziff. 7 fordern, sofern er in dem Mahnschreiben erklärt, nach Ablauf der Frist die Lieferung ablehnen zu wollen und nach Fristablauf die Ablehnung schriftlich erklärt. Ist zu diesem Zeitpunkt teilweise bereits geliefert, so erstrecken sich die Ansprüche des Bestellers nur noch auf den nichtgelieferten Teil der Ware.
5. Beanstandungen:
Soweit nicht die Mängelrüge durch besondere Vereinbarungen geregelt, sondern dadurch ausgeschlossen wird, dass der Besteller die Ware vor dem Versand zu prüfen und abzunehmen hat, gilt folgendes: Mängelrügen können nur insoweit erhoben werden, als der Grund der Beanstandung bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Die gilt auch bei eventuell besonderen und schriftlich übernommenen Garantien. Geringe Farbtonabweichung ist kein Mangel. Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Entgegennahme schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich nach Gefahrübergang geändert hat. Hierzu zählen auch der Einbau, die Vornahme von Veränderungen an der Ware gleichgültig welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung, sofern hierdurch der Mangel, für den die Gewährleistung beansprucht wird, entstanden sein kann. Werden Beanstandungen von uns anerkannt, so leisten wir nach frachtfreier Rücklieferung der beanstandeten Teile nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware. Schlägt die Nachbesserung mehr als einmal fehl, so leben insoweit die Rechte des Bestellers auf Minderung und Wandelung gemäß BGB wieder auf. Schadensersatzansprüche sowie Rücktrittsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nicht Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen. Im Falle der Nachlieferung sind Mängelrügen wegen geringer Farbtonabweichungen ausgeschlossen. Erklären wir uns nicht rechtzeitig, trotz Mahnung und Fristsetzung, so kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die von uns gewählte Mängelbeseitigung aus von uns vertretenden Gründen nicht, trotz Mahnung und Fristsetzung nicht rechtzeitig oder aus Unvermögen nicht vorgenommen wird bzw. fehlschlägt. Verweigert der Besteller eine mögliche und sachgerechte Nacharbeit, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Durch den Vollzug der Gewährleistung werden keine selbstständigen Gewährleistungsansprüche oder Fristen begründet. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Besteller vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen, es sei denn, dass die vom Besteller gewünschte Brauchbarkeit ausdrücklich bestätigter Vertragszweck war. Insbesondere wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, dass Verfügungen über die Ware und ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z.B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflichten) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstigen Leistungsmerkmalen sind für uns nur verbindlich, wenn sie dem Besteller bzw. Interessenten ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
6. Eigentumsvorbehalt:
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolg. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht, und der Besteller den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung an uns auf seine Kunden übergeht. Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns etwa erforderliche Unterlagen zur Rechtsverteidigung zuzuleiten. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veränderung bzw. dem Verkauf entstehende Forderungen gegen seinen Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderung auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Tritt eine Übersicherung unserer Forderung aufgrund vorstehender Bedingungen um mehr als 20% ein, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit nach unserer Wahl zur Rückübertragung verpflichtet. Wir sind darüber hinaus berechtigt, in Fällen der Einschränkung der Kreditwürdigkeit oder Bonität des Bestellers unverzüglich Aussonderung der Vorbehaltsware zu verlangen und Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung unserer Sicherungsrechte uneingeschränkt vorzunehmen. Hierzu gehört insbesondere die Vorbehaltsware an sich zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Bestellers betreten zu lassen. Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie die Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom Vertrag zulässig.
7. Haftung:
Weitere als die in diesen Bedingungen zugestandenen Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schaden, die durch und/oder wegen Unmöglichkeit, Unvermögen oder Verzug, durch Verschulden bei Vertragsabschluss, positive Forderungsverletzungen, unerlaubte Handlungen, wegen Verletzung von Ansprüchen auf uns aus vollzogener Gewährleistung entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im Falle grober Fahrlässigkeit sowie für den Fall des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft und daraus entstehenden Schadens ist die Haftung auf den bei Liefervertragsabschluss voraussehbaren Schaden beschränkt. Vertragsrechte und rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferer bzw. Unterlieferanten können wir in keiner Hinsicht gegenüber dem Besteller gewährleisten.
8. Verträge mit Nichtkaufleuten:
Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten grundsätzlich die vorstehenden Bestimmungen mit folgenden Abweichungen: Liegt kein Dauerschuldverhältnis vor, so wird der in der Auftragsbestätigung genannte Preis bei Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss berechnet, es sei denn, die Verteuerung beruht auf einer Änderung der auf dem Liefergegenstand lastenden Steuern oder Zölle oder Änderung der Wechselkurse. Bei Lieferung nach Ablauf der vg. Frist wird der am Tage der Lieferung gültige Preis berechnet. Ein eventuelles Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Fehlschlagen eventueller Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Mängelrüge wegen eines nicht offensichtlichen Mangels ist innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich geltend zu machen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Ort unseres Lieferwerkes. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Kaufvertragsrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung. Im übrigen ist der Sitz unserer Hauptverwaltung Gerichtsstand für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen, auch im Scheck- und Wechselverfahren. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Für die Vertragsbestimmungen gilt deutsches Recht.
10. Schlussbestimmungen:
Der Besteller darf Rechte gegenüber uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zulässiger Art zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.
11. EDV:
Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert (BDSG § 26).
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Bestellvorgang
Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons 'Bestellen' in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons 'Warenkorb' unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Symbols 'Löschen X' wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button 'Weiter zum Bestellformular'. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein, die Pflichtangaben sind mit einem '*' gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer Daten überprüfen Sie Ihre Eingaben bitte nochmals. Durch Anklicken des Buttons 'Bestellung abschicken' schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.
Vertragstext
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
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Ohne Verwendung des Kunden-Logins: Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.